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Martyrium in der Gartenhütte - Peiniger muss ins Gefängnis

Fast 24 Stunden hat die Frau gelitten. Sie wird überfallen, verschleppt und in einer Hütte mehrfach vergewaltigt. Vor Gericht gesteht ihr mutmaßlicher Peiniger. Das Gericht zeigt sich dennoch unnachgiebig.

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Foto: Rolf Vennenbernd

Die junge Frau würdigt ihren Peiniger keines Blickes, als er in den Gerichtssaal geführt wird, die Kapuze tief ins Gesicht gezogen. Er nimmt auf der Anklagebank Platz, dreht dem Saal wortlos den Rücken zu und wartet auf sein Urteil. Fast 24 Stunden hat er die Frau entführt, in einer Gartenhütte vergewaltigt und missbraucht, bevor die damals 23-Jährige diesem Martyrium entkommen konnte. Skrupellos und in »Selbstbedienungsmentalität« habe er sich eine unterlegene Frau »in den Warenkorb« für seine sexuellen Wünsche gelegt, wirft ihm der Richter am Stuttgarter Landgericht am Freitag vor. Die Kammer verurteilt den 36 Jahre alten Mann zu neun Jahren Haft, außerdem wird er nach zweieinhalb Jahren abgesessener Haft in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

Es ist weitgehend unwidersprochen, was da im vergangenen April in der Hütte des Mannes bei Reichenbach an der Fils (Landkreis Esslingen) geschehen ist. Der Richter fasst es mehr oder weniger detailreich und bisweilen stockend zusammen, während ansonsten absolute Stille im Saal herrscht. Demnach sieht der Deutsche die junge Frau vor der Tat mehrfach auf einem Feldweg, den sie als Abkürzung auf dem Weg von der Arbeit nach Hause nutzt. Er passt sie dort ab, bedroht sie mit einem Messer und zerrt sie in die Hütte, die er verriegelt. Mehrfach vergeht er sich an der wehrlosen Frau, zwischendurch knebelt er sie mit Paketband.

Bei einer Suchaktion wird die Frau schließlich gefunden, der flüchtende Mann wird festgenommen. Passanten hatten zuvor auf die Gartenhütte hingewiesen und darauf, dass sich dort ein unbekannter Mann aufhalte. Als die Frau die Einsatzkräfte wahrnimmt, kann sie aus dem Fenster klettern und in Sicherheit gebracht werden. »Es ist ausgeschlossen, dass der Angeklagte sie freigelassen hätte, wenn sie sich nicht gewehrt hätte«, zeigte sich der Richter überzeugt. Der Mann hatte das bei seiner Aussage noch verneint. Ganz bestimmt hätte er sie nicht geschlagen oder gar umgebracht, hatte er beteuert. »Ich habe dem Mädchen von Anfang an gesagt, dass sie wieder gehen kann.«

Im Prozess hatte der 36-Jährige, »arbeitslos, sozial isoliert und vom Leben frustriert«, wie es bei der Urteilsbegründung heißt, die Vorwürfe eingeräumt. Der Verteidiger des Mannes zeigte Verständnis für die Entscheidung der Kammer. »Die Taten, die wir hier verhandelt haben, hat mein Mandant zu Recht als Gräueltaten bezeichnet«, sagt er nach der Urteilsverkündung.

Der Werdegang des Angeklagten ist von Drogen und Arbeitslosigkeit gezeichnet, seine Ausbildung zum Schreiner abgebrochen, wegen Raubes bereits vorbestraft, teils auch obdachlos, schlicht am Ende. Rückblickend sei sein ganzes Leben »kaputt« gewesen, hatte der 36-Jährige im Prozess ausgesagt. Gekifft habe er täglich, seit rund 20 Jahren. Das ganze »Bündel von Gründen« könne aber nach wie vor nicht erklären, wie ein Mensch eine solche Tat begehen könne, sagte der Richter zur Anklagebank gewandt.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Verteidigung und Nebenklage hatten keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mitteilung zur Anklage

Mitteilung zur Festnahme

© dpa-infocom, dpa:221027-99-286943/5