Die Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung müssen zusätzlich in das kostenlose Haustierregister der Tierschutzorganisation Tasso oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes eingetragen werden. Falls bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden kein Halter gefunden worden ist, kann die Stadt die Katze auf dessen Kosten kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen wie Kastrationsaktionen unter freilebenden Katzen geplant.
Tierschützern geht die Verordnung gegen Verwahrlosung der oft verletzten, unterernährten und kranken Tiere nicht weit genug. Die Fraktion LI.PAR.Tie, bestehend aus der Linken, Die Partei und Tierschutzpartei, hält eine Kastrationspflicht für unverzichtbar. Sie stimmte aber für die neue Regelung, damit das Thema auf der Tagesordnung bleibt und weitergehende Schritte auf Grundlage des Beschlusses erfolgen können.
Die Stadt hingegen favorisiert wegen rechtlicher Bedenken die mildere Regelung. Denn: »Eine Kastrationspflicht stellt einen massiven Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Eigentumsrecht von KatzenhalterInnen dar und sollte die letzte Maßnahme sein, die getroffen wird.« Die Verordnung tritt sechs Monate nach amtlicher Bekanntmachung in Kraft.
Material zur Katzenschutzverordnung
Landestierschutzbeauftragte zu Katzenschutz
© dpa-infocom, dpa:221212-99-875513/3