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Mann wirft Hund in eiskalten Fluss: Geldstrafe

Weil er seinen Hund wiederholt in das eiskalte Wasser der Enz geworfen hat, ist ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen den Beschuldigten wurde mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Calw eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verhängt, teilte die Staatsanwaltschaft Tübingen am Freitag mit. »Das Verfahren ist rechtskräftig.«

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten nach einer Anzeige der Tierschutzorganisation Peta wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Der Hund wurde nach damaligen Angaben der Polizei von einem Tierheim in Obhut genommen. Auf Handyvideos, die der Polizei vorlagen, ist zu sehen, wie der Mann in Bad Wildbad im Dunkeln den Hund mehrere Male in den Fluss wirft.

© dpa-infocom, dpa:220722-99-119325/3