Die Ermittler prüfen nun, ob es sich beispielsweise um einen Fall von Geldwäsche handelt. Auch wenn der Mann das Geld legal besaß, muss er mit einer Buße in vierstelliger Höhe rechnen. Wer 10.000 Euro oder mehr Bargeld mit auf Reisen nimmt, muss das beim Zoll anmelden.
Pressemitteilung des Hauptzollamtes
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