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Mann wegen Kinderpornografie zu Haftstrafe verurteilt

Pforzheim (dpa/lsw) - Im Pforzheimer Prozess wegen Verbreitung von Kinderpornografie ist der 44 Jahre alte Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Er sei der bandenmäßigen Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften in sechs Fällen schuldig gesprochen worden, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Karlsruhe am Montag mit. In einem Fall sei es auch um jugendpornografische Schriften gegangen.

Ein hölzerner Hammer liegt auf einer Richterbank
Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Der Angeklagte hatte im Darknet - einem geschützten und schwerer zugänglichen Bereich des Internets - eine entsprechende Plattform betrieben. Mit 32 weiteren Mitgliedern tauschte er über das konspirative Forum Bilder und Videodateien von Sexualverbrechen an Kindern und Jugendlichen aus. Der Angeklagte hat die Vorwürfe eingeräumt.

Die Parteien hatten sich vor dem Urteil schon vor Gericht auf einen Strafrahmen zwischen vier Jahren und vier Jahren und vier Monaten verständigt. Der Prozess fand vor der Pforzheimer Außenstelle des Landgerichts Karlsruhe statt.

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 30. Oktober 2019 zur Anklage