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Mann verklagt Arztpraxis, weil er ungewollt Vater wurde

Weil er trotz Sterilisation ein Kind gezeugt hat, klagt ein Mann vor dem Landgericht Offenburg.

Foto: Patrick Seeger/Illustration
Foto: Patrick Seeger/Illustration
Foto: Patrick Seeger/Illustration

OFFENBURG. Er wirft der urologischen Praxis, in der er behandelt worden war, vor, ihn nicht über mögliche Risiken aufgeklärt zu haben. Das teilte das Gericht in Offenburg (Ortenaukreis) am Freitag mit. Der Prozess startet am 12. Oktober. Der Mann hatte sich 2016 sterilisieren lassen, nachdem seine Familienplanung abgeschlossen war. Ein Jahr später wurde seine Frau dennoch schwanger und brachte einen Sohn zur Welt - seine Zeugungsfähigkeit wurde inzwischen durch ein Spermiogramm, eine Ejakulatanalyse, bestätigt.

Laut Gericht beklagt der Mann, dass die Praxis ihn nicht gewarnt habe, dass die Samenleiter wieder zusammenwachsen kann. Anderenfalls hätte er verhütet. Er fordert für seine Frau ein Schmerzensgeld. Außerdem soll die Praxis unter anderen für den Unterhalt des Sohnes bis zum mindestens 18. Lebensjahr sowie den Ausbau eines Zimmers aufkommen. Insgesamt beläuft sich die geforderte Summe auf rund 350 000 Euro.

Die beklagte Praxis bestreitet den Vorwurf. Der Mann sei hinreichend über Risiken aufgeklärt worden. Zudem sei aus ihrer Sicht nicht geklärt, ob es sich bei dem Sohn tatsächlich um das leibliche Kind des Klägers handle.