Der Mann hatte sich 2016 kurz vor Prozessbeginn ins Ausland abgesetzt und war dem Sprecher zufolge aufgeflogen, als er in den USA eine Aufenthaltsgenehmigung beantragte. Bei der Prüfung sei ein nach wie vor gültiger Haftbefehl aus Deutschland aufgefallen, sagte der Sprecher. Der 50-jährige Angeklagte kam erst in Abschiebehaft und wurde dann nach Deutschland ausgeliefert. Ende Mai wurde ihm dann in Villingen-Schwenningen der Prozess gemacht.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 44-Jährige mit mehr als zwei Promille intus im April 2016 auf einer Bundesstraße mehrere Fahrzeuge überholte. Bei einem der Manöver zwischen Tuningen und Villingen-Schwenningen stieß sein Wagen frontal mit einem entgegenkommenden Auto zusammen. Dessen 58 Jahre alte Fahrerin aus dem Ortenaukreis starb an der Unfallstelle. Zwei Angehörige im Auto erlitten lebensgefährliche Verletzungen, denen ein 61-Jähriger erlag. Auch der Unfallverursacher selbst schwebte zunächst in Lebensgefahr.
Dem Zeitungsbericht zufolge hatte er sich kurz vor dem Prozess in die Schweiz abgesetzt und war über die Niederlande nach Kuba gereist. Dorthin habe er familiäre Verbindungen gehabt. Schließlich sei er in den USA gelandet und habe dort mehrere Jahre als Metzger gearbeitet, berichtete das Blatt unter Berufung auf den Gerichtssprecher.
Bericht des »Schwarzwälder Botens«
© dpa-infocom, dpa:220620-99-733563/2