Im März vergangenen Jahres hatten mehrere Zeugen die Polizei gerufen, als sie sahen, dass der damals 49-Jährige aus dem Rhein-Neckar-Kreis in der Heidelberger Innenstadt eine Taube gefangen und ihr den Kopf abgetrennt hatte. Die Beamten nahmen ihn vorübergehend fest.
Er sagte laut Polizeibericht aus, dass sich der Vogel zuvor an seinem Mittagessen zu schaffen gemacht habe. Der Strafbefehl geht allerdings davon aus, dass der Beschuldigte die Taube gezielt mit Resten seiner Mahlzeit angelockt habe. Auch die Tierrechtsorganisation Peta erstattete Strafanzeige gegen den Mann.
Dieser legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, weshalb am Amtsgericht verhandelt werden sollte. Zu dem Termin erschien er aber nach Angaben der Gerichtssprecherin unentschuldigt nicht, weshalb der Einspruch verworfen worden sei. Nachdem gegen dieses Urteil keine Rechtsmittel eingelegt wurden, gilt nun der Strafbefehl. (dpa)