Anstelle eines Haftbefehls hatte ein Richter am Samstag einen sogenannten Unterbringungsbefehl gegen den Mann erlassen. Das wird gemacht, wenn jemand eine rechtswidrige Tat vermutlich im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt - statt in einem Gefängnis - untergebracht werden soll.
Der Mann soll am Freitag aus dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch geflohen sein. In einem Geschäft in der Innenstadt soll er eine 30-Jährige derart verletzt haben, dass sie im Krankenhaus starb.
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Strafprozessordnung zur einstweiligen Unterbringung
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