Die junge Frau hatte nach Überzeugung des Landgerichts Stuttgart in der Tatnacht mit zwei Freundinnen in einer Einfahrt in Ludwigsburg geparkt und geraucht. Das spätere Opfer hatte sich wahrscheinlich durch die nächtlichen Gespräche gestört gefühlt und war unvermittelt auf die Frauen zugekommen, die daraufhin ins Auto gestiegen waren.
Der 50-Jährige, nur mit Unterwäsche und Bademantel bekleidet, hatte sich daraufhin vor das Auto gestellt und war auch auf Aufforderung der Frauen nicht zur Seite gewichen, vielmehr hatte er sich wortlos auf der Motorhaube des Wagens abgestützt. Die Angeklagte war losgefahren und hatte den auf die Straße gestürzten Mann überrollt. An den Folgen war er gestorben. Dies habe die Frau »für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen«, wie das Gericht im August 2022 entschied.
PM der Polizei nach dem Vorfall
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