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Macht BGH Weg frei für weitere Dieselklagewelle?

Audi, Mercedes, VW - der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich seit dem heutigen Montag mit Fragen, die eine neue Klagewelle gegen Autobauer auslösen könnten. Die Richter haben zu klären, wie sich ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März auf die künftige Rechtsprechung in Deutschland auswirkt. Der EuGH hatte geurteilt, dass schon der fahrlässige Einsatz einer rechtswidrigen Abschalteinrichtung einen Anspruch auf Schadenersatz auslösen kann. Nach bisheriger BGH-Auffassung galt dies nur für eine bewusste, sittenwidrige Täuschung von Behörden und Kunden - wie VW dies mit seinem Skandalmotor EA189 getan hatte.

Abgase
Abgase kommen aus dem Auspuff eines Autos. Foto: Marijan Murat
Abgase kommen aus dem Auspuff eines Autos.
Foto: Marijan Murat

Nun geht es auch um die Frage, was eigentlich als unzulässige Abschalteinrichtung in Dieselmotoren zu gelten hat. Außerdem muss der BGH prüfen, welchen Stellenwert die Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) hat: Denn schließlich hatte die Behörde viele der Funktionen, die nun als unzulässige Abschalteinrichtung unter Verdacht stehen, durchgewunken. Der »Dieselsenat« ließ in seiner Einführung am Montag erkennen, dass eine solche Typ-Genehmigung nicht unbedingt einen Schadenersatzanspruch aushebelt. Auch die Frage, ob eine Rückabwicklung des Kaufs möglich ist oder höchstens eine Art »kleiner Schadenersatz«, wurde ausführlich diskutiert.

Verhandelt werden drei Musterklagen gegen VW, Audi und Mercedes. Die Abgastechnik der Autos enthält etwa eine Software wie das sogenannte Thermofenster. Dadurch wird die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen abschaltet oder zumindest heruntergefahren. Aus Sicht der Hersteller dient die Technik dem Schutz des Motors. Aus Sicht von Klägern ist sie rechtswidrig. Außerdem nimmt der »Diesel-Senat« ein Kühlmittelsystem unter die Lupe sowie eine Fahrkurvenerkennung. Ob das Urteil noch am Montag fällt, blieb zunächst offen.

BGH am 13.2. zur erneuten Verlegung

BGH-Mitteilung vom 18.4. zum zweiten und dritten Fall

EuGH über sein Urteil vom 21. März

Ursprüngliche Ankündigung des BGH

© dpa-infocom, dpa:230507-99-597847/4