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Aktuell Urteil

Müllwagenunfall: Ein Jahr Haft auf Bewährung für Fahrer

Im Prozess um den tödlichen Müllwagenunfall in Nagold gibt es ein Urteil. Die Richterin merkt an, dass es wohl weder der Familie Frieden bringen - noch dem Fahrer seine Last nehmen kann.

Feuerwehrkräfte arbeiten auf einer Straße bei Nagold (Baden-Württemberg) an einer Unfallstelle, an der ein Müllwagen auf ein Aut
Feuerwehrkräfte arbeiten auf einer Straße bei Nagold an einer Unfallstelle, an der ein Müllwagen auf ein Auto gekippt war. Bei dem Unfall starben fünf Menschen. (Archivbild) Foto: dpa
Feuerwehrkräfte arbeiten auf einer Straße bei Nagold an einer Unfallstelle, an der ein Müllwagen auf ein Auto gekippt war. Bei dem Unfall starben fünf Menschen. (Archivbild)
Foto: dpa
TÜBINGEN. Nach dem Müllwagenunfall mit fünf Toten in Nagold (Kreis Calw) ist der Fahrer zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Tübingen verurteilte den 55-Jährigen am Montag wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. »Die Kammer geht davon aus, dass er nicht die Motorbremse, sondern den Tempomat bedient hat«, sagte die Richterin. Beides waren Hebel am Lenkrad (Az.: 2 KLs 34 Js 17248/17).

Der Fahrer war am 11. August 2017 zu schnell in eine Kreuzung gefahren und mit dem Lkw auf ein voll besetztes Auto gekippt. Alle fünf Insassen starben, darunter zwei Kinder. Der Beifahrer des 55-Jährigen wurde verletzt. Der Fahrer hatte im Prozess gesagt, die Bremsen hätten nicht funktioniert. Ein Gutachter konnte aber keinen technischen Defekt feststellen.

Das Gericht hat die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Urteilsbegründung zufolge ist eine Haft nicht nötig, um den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten. »Er leidet unter dem Fall und muss nicht ins Gefängnis, um zur Besinnung gebracht zu werden«, sagte die Richterin. Der Mann muss eine Geldauflage von 1000 Euro an die Notfallseelsorge im Kreis Calw zahlen. Seine Fahrerlaubnis wird eingezogen und frühestens in einem Jahr wieder erteilt.

Etliche Angehörige der Opferfamilie verließen nach der Nennung des Strafmaßes den Saal. Der Vertreter der Nebenklage, der die Eltern der getöteten Erwachsenen vertrat, hatte eine dreijährige Gefängnisstrafe gefordert - dafür applaudierten die Angehörigen. Der Staatsanwalt fand eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung angemessen sowie eine Geldstrafe von 3500 Euro. Der Verteidiger des Fahrers forderte eine »faire Entscheidung«, ohne einen Vorschlag für eine Strafe zu machen. »Ich gehe, wenn überhaupt, von Augenblicksversagen aus«, sagte er. (dpa)

Die Richterin schloss ihre Urteilsbegründung mit der Anmerkung, dass ihr Urteil wohl weder der Familie Frieden bringen noch dem Fahrer die Last von den Schultern nehmen könne. Sowohl Nebenklagevertreter als auch Verteidiger schlossen eine Revision aus, wie sie nach der Urteilsverkündung sagten.