Da eine Entfernung der 4500 Kilogramm schweren Maschine nicht möglich war, wurde das Gerät vom Zoll mit einer Plane zugedeckt. Prospekte zu dem Förderband wurden sichergestellt. Zudem wurde die Verwendung der Maschine vom Zoll gestoppt. Nun müsse der Patentinhaber auf zivilrechtlichem Weg vorgehen, um sein Recht durchzusetzen.
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