BIBERACH AN DER RISS. Wenige Tage nach der mutmaßlichen Vergewaltigung eines Mädchens durch mehrere Asylbewerber unweit von Ulm sollen Männer im Landkreis Biberach ein ähnliches Verbrechen begangen haben. Die Opfer seien in beiden Fällen 14 Jahre alt, teilte die Staatsanwaltschaft Ravensburg am Montag mit. Auch das Mädchen im Kreis Biberach soll mit Alkohol und Drogen wehrlos gemacht worden sein. Eine 13-Jährige Freundin habe einen sexuellen Übergriff dagegen verhindern können.
Drei Hauptverdächtige - ein 32 Jahre alter Deutscher und zwei Syrer im Alter von 19 und 20 Jahren - befinden sich laut Anklagebehörde in Untersuchungshaft. Festgenommen wurden noch zwei weitere Männer im Alter von 27 und 34 Jahren. Diese wurden aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Angaben zur Nationalität dieser Männer machte die Staatsanwaltschaft nicht.
Die beiden Mädchen hatten sich den bisherigen Ermittlungen zufolge am späten Abend des 12. November mit drei Männern getroffen. Sie waren gemeinsam in eine - nicht näher bezeichnete - Gemeinde im Kreis Biberach gefahren. Dort trafen sie den Angaben zufolge auf zwei weitere Männer. Von Alkohol und Drogen betrunken und berauscht gemacht, sei die 14-Jährige vergewaltigt worden. Das andere Mädchen habe sich hingegen wehren können. Die Eltern erstatteten am nächsten Tag Anzeige. Die Polizei durchsuchte daraufhin die Garage und fand dort sowie in den Wohnungen der Männer noch etwa 180 Gramm Marihuana und Amphetamin.
Derweil bemühen sich Ermittler im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 14-Jährigen an Halloween (31. Oktober) in einer Wohnung im Illertal (Alb-Donau-Kreis) bei Ulm weiter um Klärung des möglichen Tathergangs. Auch dieses Opfer soll mit Drogen wehrlos gemacht worden sein. Die Tatverdächtigen im Ulmer Fall sind laut Polizei Asylbewerber zwischen 14 und 26 Jahre alt.
Gegen drei von ihnen im Alter von 15, 16 und 26 Jahren wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle erlassen. Zwei weitere Verdächtige im Alter von 14 und 24 Jahren wurden nach vorläufiger Festnahme auf freien Fuß gesetzt. Das sei bei einem weniger schweren Tatverdacht üblich, hieß es in Ermittlerkreisen. Zu den Nationalitäten dieser Tatverdächtigen machten die Behörden bislang keine Angaben.
Genauere Angaben zum Tathergang machten die Behörden unter Hinweis auf die Pflicht zum Opferschutz für die noch jungen Mädchen in keinem der beiden Fälle. (dpa)