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Aktuell Covid-19

Lockerung der Corona-Regeln: Das ist der aktuelle Stand im Land

Blutproben für Corona-Antikörper-Tests
Eine Laborantin zeigt ein Röhrchen mit einer Blutprobe für einen Corona-Antikörper-Test. Foto: Marijan Murat/dpa
Eine Laborantin zeigt ein Röhrchen mit einer Blutprobe für einen Corona-Antikörper-Test. Foto: Marijan Murat/dpa

STUTTGART. Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Hier der aktuelle Stand der Lockerungen in den Baden-Württemberg in ausgewählten Lebensbereichen.

Kontaktbestimmungen

Vom 1. Juli an dürfen sich in der Öffentlichkeit 20 Menschen (statt bislang 10) aus mehreren Haushalten öffentlich treffen. Bei privaten Veranstaltungen gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.

Schulen und Kitas

Alle Schüler sollen zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen ab Montag (29. Juni) wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

Reiseregelungen für Menschen aus Risikoregionen

Für Besucher aus einem Stadt- oder Landkreis mit erhöhtem Infektionsgeschehen gilt ein Beherbergungsverbot in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen sowie auf Wohnmobilstellplätzen, wenn die Zahl der Neuinfektionen in dem Heimatkreis der Betreffenden in den vergangenen sieben Tagen vor der Anreise pro 100 000 Einwohner höher als 50 war. Ausnahmen gelten für Personen, die mit einem ärztlichem Attest belegen können, nicht infiziert zu sein. Ebenso sollen Ausnahmen möglich sein, wenn der Infektionsausbruch in einem Landkreis räumlich klar eingegrenzt werden kann. Menschen, die aus einem Risikogebiet im Ausland einreisen, müssen zwei Wochen in Quarantäne.

Feste und Veranstaltungen

Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich - sogar mit bis zu 250 Menschen, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm gibt. Ab dem 1. August ist auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt. Ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben bis Ende Oktober verboten.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.

Demonstrationen

Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen. (dpa)