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Lockerung bei Großveranstaltungen: Keine Fasnachts-Umzüge

Ministerpräsident Kretschmann
Winfried Kretschmann setzt sich nach einer Regierungs-Pressekonferenz eine Maske auf. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Winfried Kretschmann setzt sich nach einer Regierungs-Pressekonferenz eine Maske auf. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

STUTTGART. Baden-Württemberg lockert seine Corona-Regeln für Großveranstaltungen. Im Fußballstadion sind in der normalen Alarmstufe wieder bis zu 6000 Zuschauer zugelassen, wenn der Veranstalter die 2G-plus-Regel anwendet, erklärte Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Stuttgart. Das heißt, die Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Wenn die Veranstalter mit der 2G-Regel arbeiten wollen, gilt eine Obergrenze von 3000 Zuschauern.

Bei Kulturveranstaltungen wie Konzerten sind in geschlossenen Räumen 3000 Besucher zugelassen - unter der Bedingung, dass 2G plus am Eingang angewendet wird. Bei 2G ist die Obergrenze 1500. Für alle Veranstaltungen gelte, dass höchstens die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft werden dürfe. Das gilt auch für Fastnachtsfeste. »Umzüge im Freien müssen wir leider untersagen«, sagte Kretschmann. (dpa)