Zwei Gymnasiallehrkräfte aus Baden-Württemberg wollen mit einer Klage vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass sie mehr arbeiten, als sie eigentlich müssten. Die beiden Lehrkräfte hätten die Klagen eingereicht, sagte Ralf Scholl, Landesvorsitzender des Philologenverbands (PhV), der die Klage unterstützt, der »Schwäbischen Zeitung«.
Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der Klage. Diese richte sich gegen das Land Baden-Württemberg und habe zum Ziel, feststellen zu lassen, dass die geleistete Arbeitszeit der beiden Lehrkräfte die reguläre Wochenarbeitszeit für Beamte überschreite, sagte ein Gerichtssprecher.
Der Philologenverband, der Gymnasiallehrkräfte in Baden-Württemberg vertritt, hatte im September angekündigt, eine entsprechende Klage vorzubereiten. Die beiden Lehrkräfte aus dem Regierungsbezirk Stuttgart hätten in den vergangenen Jahren ihre Arbeitszeit genau erfasst und beide mehr als 2000 Stunden pro Jahr geleistet, sagte Scholl. Die Jahresarbeitszeit für Beamte liege allerdings nur bei gut 1800 Stunden.
Aus Sicht von Scholl sind der klagende Lehrer und die klagende Lehrerin keine Einzelfälle. »Die große Mehrheit der Lehrkräfte kommt mit der 41-Stunden-Woche nicht hin«, sagte der PhV-Vorsitzende. Die hohe Arbeitszeit sei auch einer der Gründe, warum Lehrkräfte zu den Berufsgruppen mit den höchsten Burn-out-Raten gehörten.
Der Verbandschef verwies auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Das hatte im September 2022 entschieden, dass die Erfassung von Arbeitszeit in Deutschland verpflichtend sei. Das Bundesarbeitsministerium hatte im April vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge die Arbeitszeit künftig elektronisch erfasst werden soll. »Wir wollen, dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte endlich mal zuverlässig erfasst wird«, hatte Scholl im September gesagt.
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