Sie soll die Idee zur Tat gehabt haben, er führte diese brutal aus: Zu lebenslangen Haftstrafen hat das Landgericht Tübingen ein Paar wegen des Mordes an einer Unternehmerin verurteilt. Durch die Tötung sollten veruntreute Gelder vertuscht werden, wie der Richter am Donnerstag mitteilte.
Die Verurteilte arbeitete in der Firma des Opfers und hatte in den Monaten zuvor rund 41.000 Euro über falsche Rechnungen vom Konto des Unternehmens abgezogen. Die 39-Jährige habe ein massives Interesse am Tod ihrer Chefin gehabt, hieß es. Denn sie wäre selbst Geschäftsführerin geworden. Dadurch hätte sich ihr Gehalt fast verdoppelt.
»Wir sind überzeugt, dass die Tat ihre Idee war«, sagte der Richter in Bezug auf die Verurteilte. Denn die Frau soll ihrem Lebensgefährten wichtige Hinweise gegeben haben. Laut Urteil schickte sie ihrem Partner die Adresse, den Aufenthaltsort und ein Foto ihrer Chefin.
Die Verteidigung hatte Freispruch für die 39-Jährige gefordert. Sie habe nichts mit dem Mord zu tun. Das sahen die Staatsanwaltschaft und schlussendlich auch der Richter anders. Sie sei Täterin, hieß es im Urteil. Das habe sich aus den Beweisen ergeben.
Im Juli des vergangenen Jahres drang der 30 Jahre alte Lebensgefährte über einen Zaun auf das Grundstück des Opfers in Dobel (Kreis Calw) ein. Schon mehrere Male zuvor hatte er dieses ausgekundschaftet. Offenbar habe er genau gewusst, wo die Überwachungskameras waren, sagte der Richter. Wie er in das Haus kam, konnte nicht aufgeklärt werden.
Sicher sei aber, dass der Mann mit amerikanischen Wurzeln die Chefin in der Folge brutal angegriffen habe. Er soll sie geschlagen und massiv gewürgt haben. Nachdem die Frau besinnungslos am Boden lag, holte der Täter ein Messer aus der Küche, hieß es. Damit habe er dem Opfer die Kehle durchgeschnitten.
Neben der Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke und Verdeckungsabsicht wurde die 39-Jährige am Donnerstag auch wegen Untreue und ihr Lebensgefährte wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt. Beide seien voll schuldfähig, hieß es. Das Gericht zog mehr als 40.000 Euro ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung eingelegt werden. (Az: 5 Ks 36 Js 18224/22)
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