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Lebenslang für Mord an Geschäftsmann im Revisionsprozess

Ein Geschäftsmann aus Horb wird im Jahr 2018 getötet. Doch wer ihn umgebracht hat, bleibt auch nach dem Urteil vom Januar 2020 ungewiss. Der Bundesgerichtshof gibt sich damit nicht zufrieden und ordnet eine neue Verhandlung an. Nun gibt es ein Urteil wegen Mordes.

Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Foto: Arne Dedert

Im Revisionsprozess um den Tod eines Immobilienunternehmers aus Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) ist ein 31 Jahre alter Angeklagter unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Rottweil am Dienstag mit. Ein zweiter, 36 Jahre alter Angeklagter muss unter anderem wegen räuberischer Erpressung und unterlassener Hilfeleistung für acht Jahre und neun Monate in Haft.

Die Männer waren im Januar 2020 in erster Instanz vom Landgericht Rottweil für die Tat im Jahr 2018 verurteilt worden. Doch wer den Geschäftsmann tötete, blieb auch nach dem damaligen Schuldspruch ungewiss. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ließ daraufhin eine Revision zu, hob das erste Urteil in allen Punkten auf und ordnete eine neue Verhandlung an.

Zu der jetzigen Verurteilung kam die Kammer nach Auskunft des Gerichtssprechers, weil sie die Beweise anders gewürdigt habe als im ersten Verfahren. Der 31 Jahre alte Angeklagte habe in beiden Verfahren keinerlei Angaben gemacht. Vom älteren Angeklagten habe es jeweils schriftliche Einlassungen über seinen Verteidiger gegeben. Darin habe er einen Raub gestanden und angegeben, der 31-Jährige habe den Geschäftsmann getötet.

In ihren Plädoyers hatte die Staatsanwaltschaft für den 31-jährigen Angeklagten unter anderem eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Für den 36-Jährigen forderte die Anklage eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten wegen erpresserischen Menschenraubs, räuberischer Erpressung und unterlassener Hilfeleistung.

In dem Fall geht es um den Tod eines wohlhabenden Geschäftsmannes. Der alleinstehende 57-Jährige war im November 2018 in seinem Haus überwältigt, bedroht und um 3000 Euro erpresst worden. Zunächst war nur einer der beiden Männer in dem Haus gewesen, danach kam der spätere Hauptangeklagte, ein Bekannter des Opfers, dazu. Danach wurde der lungenkranke 57-Jährige erwürgt. Von wem der beiden mutmaßlichen Täter, konnte das Gericht im ersten Verfahren nicht zweifelsfrei feststellen. Die beiden waren Anfang 2020 wegen Raubes und Erpressung zu sechs beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

© dpa-infocom, dpa:221010-99-78259/4