Der Tatverdächtige sei weitergefahren, obwohl er den Unfall bemerkt habe, so der Verdacht der Ermittler. Der Mann wurde später in einem Industriegebiet gestoppt. Ersten Erkenntnissen nach stand der Fahrer nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Das Ergebnis einer Blutentnahme stehe noch aus. Der Haftrichter erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht. Die Staatsanwaltschaft habe ein technisches sowie ein verkehrsanalytisches Gutachten in Auftrag gegeben.
PM Polizei und Staatsanwaltschaft
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