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Landwirt wegen zugeschütteten Bachbetts vor Gericht

Das Kandelbächle im Glottertal steht unter besonderem Schutz gegen Veränderungen, weil hier Steinkrebse ein Zuhause haben. Ein Bauer ignorierte das laut Anklage und schaffte Tatsachen, indem er das Bachbett zuschüttete. Nun steht er vor Gericht.

Amtsgericht Freiburg
Ein Schild mit der Aufschrift »Amtsgericht Freiburg« hängt an einem Gerichtsgebäude. Foto: Philipp von Ditfurth
Ein Schild mit der Aufschrift »Amtsgericht Freiburg« hängt an einem Gerichtsgebäude.
Foto: Philipp von Ditfurth

Ein Landwirt soll einen Bach verlegt und so unter anderem eine Steinkrebsart gefährdet haben. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft den 62-Jährigen wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz, vorsätzlicher Gewässerverunreinigung und vorsätzlicher Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete angeklagt. Der Prozess ist für heute (9.00 Uhr) am Freiburger Amtsgericht angesetzt. Der Beschuldigte hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft bisher nicht zu den Vorwürfen eingelassen.

Den Angaben nach soll er im Jahr 2020 im Glottertal (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) ohne Genehmigung auf seinem Grundstück eine Umleitung für das dort fließende Kandelbächle gebaut haben. Dazu habe er das Bachbett auf rund 20 Metern zugeschüttet. Trotz Aufforderung durch die Behörden habe der Angeklagte den ursprünglichen Zustand nicht wiederhergestellt. Durch den Umbau soll sich die Eigenschaft des Gewässers verschlechtert haben, erläuterte die Anklagebehörde.

© dpa-infocom, dpa:220302-99-356830/2