Ein Landwirt steht seit Donnerstag vor Gericht, weil er einen Bach verlegt und so unter anderem eine Steinkrebsart gefährdet haben soll. Der 62-Jährige äußerte sich zum Auftakt des Verfahrens vor dem Freiburger Amtsgericht weder zu den Vorwürfen noch zu seiner Person, wie ein Sprecher mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz, vorsätzlicher Gewässerverunreinigung und vorsätzlicher Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete angeklagt.
Den Angaben nach soll er im Jahr 2020 im Glottertal (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) ohne Genehmigung auf seinem Grundstück eine Umleitung für das dort fließende Kandelbächle gebaut haben. Dazu habe er das Bachbett auf rund 20 Metern zugeschüttet. Trotz Aufforderung durch die Behörden habe der Angeklagte den ursprünglichen Zustand nicht wiederhergestellt. Durch den Umbau soll sich die Eigenschaft des Gewässers verschlechtert haben, erläuterte die Anklagebehörde.
Der Prozess soll am kommenden Donnerstag fortgesetzt werden, wie der Gerichtssprecher mitteilte. Dann soll ein Zeuge der Fischereiaufsicht vernommen werden. Die Polizei fertige zudem noch aktuelle Fotos von der Örtlichkeit. Hierbei gehe es um die Frage, ob die Veränderungen am Bachverlauf rückgängig gemacht werden. Dies sei strittig.
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