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Landesweite Stallpflicht wegen Vogelgrippe kein Thema

Mal stirbt ein Graureiher, mal ein Turmfalke, tote Schwäne werden entdeckt - alle mit Vogelgrippe. Um die Seuche in den Griff zu kriegen, ordnen Kommunen im Südwesten die Stallpflicht an. Ist das auch landesweit nötig?

Weiterhin keine landesweite Stallpflicht
Mehrere braune Hühner stehen bei Ravensburg auf einer eingezäunten Wiese. Foto: picture alliance
Mehrere braune Hühner stehen bei Ravensburg auf einer eingezäunten Wiese.
Foto: picture alliance

Auch nach den jüngsten Ausbrüchen der Geflügelpest unter anderem im Rhein-Neckar-Kreis und in Mannheim steht eine landesweite Stallpflicht nicht zur Diskussion. »Die Zahl der Fälle nimmt zu, das ist richtig. Aber es ist nicht so, dass landesweit Fälle von Vogelgrippe auftreten«, sagte Agrarminister Peter Hauk der Deutschen Presse-Agentur. »Solange das nicht der Fall ist, werde ich von einer Aufstallungspflicht absehen.« Das sei neben anderen Gründen auch im Sinne der Tiere, denn eine Stallpflicht sei für sie hochproblematisch und stressvoll, argumentierte der CDU-Politiker. Eine landesweite Stallpflicht sei daher »die Ultima Ratio für eine Seuchenprävention und bislang nicht notwendig«.

Derzeit gebe es noch deutliche weiße Flecken zum Beispiel im Osten des Landes, die bisherigen Fälle seien zudem regional konzentriert. Außerdem stammten die derzeitigen Einträge alle von Wildvögeln, ergänzte Hauk. Die gewerblichen Geflügelhalter seien in der Pflicht, ihre Sicherheitsmaßnahmen für die Tiere einzuhalten, damit sich die Geflügelpest nicht ausbreite.

Zuletzt waren im Mannheimer Hafen mehrere tote Lachmöwen gefunden worden. Laut Stadt waren sie an Wildvogelgrippe erkrankt. Deshalb muss Geflügel im Stadtgebiet von Mannheim in geschlossenen Ställen, Volieren oder Schutzvorrichtungen untergebracht werden. Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest müssen Hühner, Gänse und anderes Geflügel auch im Rhein-Neckar-Kreis im Stall bleiben.

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest breitet sich seit Anfang des Jahres in Baden-Württemberg aus. Es handelt sich dabei um eine hochansteckende Infektionskrankheit durch Influenza-A-Viren, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die in zahlreichen Regionen bereits geltende Stallpflicht soll vor einer Übertragung schützen. Dies reicht aus Sicht des Geflügelwirtschaftsverbands Baden-Württemberg allerdings nicht aus.

Für Menschen ist die Vogelgrippe laut Experten ungefährlich, sie kann in Nutzflügelbeständen aber hohe Verluste verursachen. Von einer landesweiten Pflicht für Stallhaltung hatte das Agrarministerium bisher abgesehen.

© dpa-infocom, dpa:230312-99-921132/2