Ob während der Arbeitszeit Alkohol konsumiert werden darf, entscheidet der Arbeitgeber. Wenn die Arbeitnehmervertretung zustimmt, ist ein Verbot möglich. »Man muss sich eher fragen, warum das nicht selbstverständlich ist«, sagte Niemeier. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Unternehmen und Verbänden ergab, wird Dienst und Schnaps im Südwesten längst nicht immer strikt getrennt.
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