Vieles sei schon auf den Weg gebracht worden, sagte Foth, etwa Ansprechstellen und Anerkennungsleistungen für Betroffene, Interventionspläne und Schulungen. »Mit diesem Gesetz werden Verbindlichkeiten innerhalb der Landeskirche und Diakonie durch klare Standards beschrieben, wie zum Beispiel ein Abstinenz- und Abstandsgebot, Tätigkeitsausschluss bei entsprechenden Vorstrafen und die Meldepflicht bei hinreichendem Verdacht.« Zudem laufe eine Studie für den Bereich der württembergischen Landeskirche, die Vorgänge sexualisierter Gewalt in den 50er und 60er Jahren aufklären soll.
Die Württembergische Landeskirche mit ihren knapp zwei Millionen Mitgliedern verzeichnete zuletzt wieder deutlich mehr Einnahmen durch die Kirchensteuer. Im Corona-Jahr 2020 seien die Einnahmen um 73 Millionen auf 718 Millionen Euro eingebrochen, berichtete der Finanzdezernent der Landeskirche, Martin Kastrup. Die Kirchensteuererträge hätten sich aber 2021 schon erholt. Allerdings verzeichnete die Landeskirche allein dieses Jahr 40 000 Austritte.
Foth kündigte an, trotz der sich zuspitzenden Coronakrise Ungeimpfte nicht aus Gottesdiensten ausschließen zu wollen.
Die Landessynode ist als Kirchenparlament das oberste Entscheidungsorgan der evangelischen Landeskirche. Die Synodalen entscheiden etwa über die Verwendung der Kirchensteuern und die kirchlichen Gesetze. Der Haushalt für 2022 umfasst rund 698 Millionen Euro.
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