STUTTGART. »Wir tun weiterhin alles dafür, um zu einer gewissen Normalität zurückzukehren. Wieder Freizeitattraktionen besuchen zu können, ist da umso wichtiger«, sagt Sozialminister Manne Lucha (Grüne). Um dieses Ziel zu erreichen, setzt das Ministerium auf den Landesfamilienpass. Er ermöglicht Kindern und deren Erziehungspersonen vergünstigten oder freien Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen wie Europa-Park, Museen oder Landesgartenschau.
Es sei der Landesregierung ein Anliegen, den Landesfamilienpass an die gewandelten Familienmodelle anzupassen. So könnten neben einem antragsberechtigten Erwachsenen bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden, heißt es zudem. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um einen getrennt lebenden leiblichen Elternteil, um die Großeltern, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handle. »Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.«
Anträge auf dem Rathaus
Beantragen können einen Landesfamilienpass Familien "mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern. Dazu zählen auch Pflege- oder Adoptivkinder, wie eine Sprecherin des Sozialministeriums dem GEA auf Anfrage mitteilte. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bereits bei einem Kindergeld berechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt außerdem auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag oder Hartz-IV-Leistungen beziehen. Beantragt wird der Pass auf dem zuständigen Rathaus.
Das Ministerium weist aber auch darauf hin, dass bei den Kooperationspartnern coronabedingt unterschiedliche Einschränkungen bei einem Besuch gelten können. Es empfiehlt Landesfamilienpass-Besitzern deshalb, sich vor einem Besuch auf der Website des Anbieters zu informieren, in welcher Form das jeweilige Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote können außerdem erst nach vorheriger Online-Buchung besucht werden.
Der Landesfamilienpass (LFP) wurde im Jahr 1979 im Rahmen des von der CDU-geführten Landesregierung unter Ministerpräsident Lothar Späth beschlossenen »Programms zur Förderung der Familie« eingeführt. Der Landesfamilienpass, so die Idee, die dahinterstand, soll Eltern mit ihren Kindern gemeinsame Ausflugserlebnisse ermöglichen. (GEA)
DER LANDESFAMILIENPASS
Neue und besondere Angebote im Südwesten
Ermäßigungen oder gar kostenlose Angebote gibt es in folgenden Einrichtungen im Südwesten in diesem Jahr zum ersten Mal:
Landesgartenschau in Überlingen (gratis nur am 18. Juli), Nationalpark-Zentrum Schwarzwald am Ruhestein, Markgräfler Museum in Müllheim, Blühendes Barock in Ludwigsburg (bis 1. November), Dornier-Museum in Friedrichshafen.
Weiter mit dabei sind die vier großen Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, das Ravensburger Spieleland sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach. Aber auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen.
Mit dabei sind auch das Mercedes-Benz-Museum und das Porsche-Museum in Stuttgart. Wieder möglich ist der Besuch des Science Center experimenta in Heilbronn. (GEA)