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Land zahlt für Landeserstaufnahmen 680 Millionen Euro

Direkt nach ihrer Ankunft werden Geflüchtete zunächst in der Erstaufnahme untergebracht, bevor sie aufs Land verteilt werden. Neue Zahlen gewähren Einblick, wie viel das das Land gekostet hat.

Landeserstaufnahmen
Zwei Männer gehen zur Landeserstaufnahmestelle (LEA). Foto: Stefan Puchner/DPA
Zwei Männer gehen zur Landeserstaufnahmestelle (LEA).
Foto: Stefan Puchner/DPA

Das Land hat in den vergangenen Jahren mehr als eine halbe Milliarde Euro in den Betrieb seiner vier großen Landeserstaufnahmeeinrichtungen gesteckt. Für Reinigung, Instandhaltung, Servicepersonal, Verpflegung sowie weitere Betriebsausgaben habe das Land von 2016 bis 2022 679,062 Millionen Euro gezahlt, wie aus einer Antwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Ruben Rupp beim Justizministerium hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Kosten wurden für die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) in Karlsruhe, Ellwangen, Sigmaringen und Freiburg erhoben.

Die durchschnittlichen Kosten für die medizinische Versorgung der Geflüchteten betrug im vergangenen Jahr in der Erstaufnahme in Sigmaringen pro Kopf 2561 Euro, in der LEA Karlsruhe 3734 Euro.

Rupp kritisierte den Gesamtbetrag, in welchem etwa Sozialleistungen noch nicht einberechnet seien. Er forderte einen Kurswechsel in der Flüchtlingspolitik, etwa die Einführung von Sachleistungen und konsequente Abschiebungen.

In Baden-Württemberg besteht das Unterbringungssystem für Geflüchtete aus drei Phasen: Für die Erstaufnahme ist das Land zuständig, für die vorläufige Unterbringung der jeweilige Land- oder Stadtkreis, für die Anschlussunterbringung die Gemeinde. Bis 2014 war Karlsruhe der einzige Erstaufnahme-Standort im Südwesten. Im Zuge der Flüchtlingskrise 2015/2016 habe man die Zuständigkeiten auf die vier Regierungspräsidien erweitert und weitere Erstaufnahmeeinrichtungen geschaffen, heißt es aus dem Ministerium. Derzeit sucht das Land aufgrund hoher Zugangszahlen händeringend Standorte für weitere Erstaufnahmeeinrichtungen.

© dpa-infocom, dpa:230707-99-314236/2