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Land will Rechtsgrundlage für Ausgangsbeschränkungen

STUTTGART. Baden-Württemberg pocht mit Blick auf das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite auf eine andauernde Rechtsgrundlage für Ausgangsbeschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Entgegen der Empfehlung der Landesregierung könne man diese nach dem neuen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr anordnen, wie die Deutschen Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Auch Ausgangsbeschränkungen nur für Ungeimpfte seien nach den Plänen der Ampel-Parteien nicht mehr möglich. Selbst wenn der Landtag die konkrete Gefahr einer epidemischen Corona-Ausbreitung feststellen würde, gäbe es für Ausgangsbeschränkungen keine Rechtsgrundlage.

Die Hauptforderung des Landes für die Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag sei, die Einschränkungen der sogenannten Länderöffnungsklausel wegzubekommen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Mit der Klausel sollen die Länder gesetzliche Möglichkeiten erhalten, um im Notfall weitergehende Maßnahmen beschließen zu können. Das Auslaufen der epidemischen Lage komme zweifelsohne zu früh, kritisierte Kretschmann.

Die vom Bundestag festgestellte epidemische Lage dient als Rechtsbasis für umfassende Maßnahmen. Trotz steigender Infektionszahlen soll sie den Plänen der künftigen Ampel-Koalition zufolge am 25. November auslaufen. SPD, Grüne und FDP wollen diese Rechtsgrundlage für Corona-Beschränkungen in den Ländern durch eine Neuregelung ersetzen, die einen kleineren Maßnahmenkatalog umfasst. (dpa)