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Aktuell Schlechte Luft

Land unterliegt im Streit um Fahrverbote in Stuttgart

Im Streit um die schlechte Luft in Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg eine weitere gerichtliche Niederlage kassiert.

Messstation für Feinstaub und Stickoxide
Autos und Lastwagen fahren an der Luft-Messstation für Feinstaub und Stickoxide am Neckartor vorbei. Foto: Bernd Weissbrod/Archiv
Autos und Lastwagen fahren an der Luft-Messstation für Feinstaub und Stickoxide am Neckartor vorbei.
Foto: Bernd Weissbrod/Archiv
Stuttgart (dpa/lsw) - Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigte laut eigener Mitteilung vom Freitag die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10 000 Euro, falls das Land bis zum 1. Juli keine möglichen Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 in den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt schreibt (AZ.: 10 S 1429/19 vom 28. Juni).

In Stuttgart gelten bereits seit dem Jahresbeginn Fahrverbote für Diesel der Euronorm 4 und schlechter, um die Luft sauberer zu bekommen. Für Diesel der Euronorm 5 sieht die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) allenfalls streckenbezogene Fahrverbote vor. Jedoch hatten das Stuttgarter Verwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass im Luftreinhalteplan auch Fahrverbote für Euro-5-Diesel stehen müssen, die aber nicht vor dem 1. September in Kraft treten dürfen.

Seitdem pocht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor Gericht auf die Vollstreckung dieser rechtskräftigen Entscheidungen - und bekam jetzt abermals Recht. Noch nicht definitiv beantwortet ist damit aber die Frage, ob die Fahrverbote für Diesel der Norm 5 in der Stuttgarter Umweltzone zwingend kommen müssen. Der Luftreinhalteplan könnte auch so formuliert werden, dass die Verbote nicht in Kraft treten, wenn die Grenzwerte für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht mehr oder nur noch geringfügig überschritten werden.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sieht allerdings keine realistische Chance mehr, dass Stuttgart an Euro-5-Fahrverboten vorbeikommt. Zum einen seien die Stickstoffdioxid-Werte dafür noch viel zu hoch. Zum anderen sind seiner Meinung nach für die Entscheidung die Jahresmittelwerte in der Stadt von 2018 relevant. Und da war Stuttgart noch weit von der Einhaltung der Grenzwerte entfernt. (dpa)

Mitteilung des VGH