Die Wirtschaftsministerin sagte, das Land habe nicht die Fachaufsicht in dem Bereich, um die Umsetzung kümmerten sich die Jobcenter in den Kommunen. Es gehe zudem nur um eine Handvoll Fälle. SPD und FDP, die die Praxis scharf kritisierten, führten eine Scheindebatte, sagte die Ministerin.
Laut Wirtschaftsministerium geht es darum, dass die Ausgaben für Schülerfahrkarten in den Zahlungen an die Empfänger auf neun Euro reduziert werden. Weil in Einzelfällen für Juni aber noch der alte, höhere Betrag ausgezahlt wurde, mussten zuviel gezahlte Mittel so mitunter zurückgezahlt werden.
Das Land sei nicht in der Pflicht, sagte die Ministerin am Donnerstag. Man habe lediglich auf Anfrage der Kommunen eine fachliche Rechtseinschätzung abgegeben. Darin kam die Landesregierung zur Auffassung, dass eine Rückforderung vertretbar sei. Eine Entscheidung treffe aber allein das Jobcenter, sagte Hoffmeister-Kraut.
Sie würde es persönlich sehr begrüßen, wenn die Jobcenter auf eine Rückforderung verzichten würden. Sie warf der Bundesregierung Versäumnisse vor. Das Bundessozialministerium hätte frühzeitig Klarheit schaffen müssen.
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