Grundlage der Neuregelung ist ein Dekret von Bischof Gebhard Fürst, das Anfang November in Kraft tritt. Als Bischof hat er vom Kirchenrecht her die Möglichkeit, die Taufhandlung auch an Menschen zu übertragen, die nicht das Weiheamt innehaben, erläuterte Weihbischof Matthäus Karrer am Donnerstag in Stuttgart laut Mitteilung.
Im Normalfall wird die Taufe durch einen Priester oder Diakon gespendet. Mittlerweile dürfen wegen des Priestermangels mancherorts aber auch Laientheologen wie Pastoral- oder Gemeindereferenten taufen, wenn sie beispielsweise die Taufvorbereitung vollzogen haben. Dies ist aber die Ausnahme und geht nur mit einer besonderen bischöflichen Beauftragung.
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