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Laien dürfen künftig in Diözese Rottenburg-Stuttgart taufen

Laientheologen erhalten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart die Erlaubnis zum Taufen. Die Kirchengemeinde- und Pastoralräte vor Ort sollen nun bis Ostern entscheiden, ob die Taufe von den Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten übernommen werden soll. Dies sei ein Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung in der katholischen Kirche, hieß es. Den Anstoß dazu gab ein Frauenforum, das vom Diözesanrat im April 2021 organisiert worden war. Im Frühherbst 2023 finden dann die Beauftragungen in zentralen Feiern durch die Diözesanleitung statt.

Grundlage der Neuregelung ist ein Dekret von Bischof Gebhard Fürst, das Anfang November in Kraft tritt. Als Bischof hat er vom Kirchenrecht her die Möglichkeit, die Taufhandlung auch an Menschen zu übertragen, die nicht das Weiheamt innehaben, erläuterte Weihbischof Matthäus Karrer am Donnerstag in Stuttgart laut Mitteilung.

Im Normalfall wird die Taufe durch einen Priester oder Diakon gespendet. Mittlerweile dürfen wegen des Priestermangels mancherorts aber auch Laientheologen wie Pastoral- oder Gemeindereferenten taufen, wenn sie beispielsweise die Taufvorbereitung vollzogen haben. Dies ist aber die Ausnahme und geht nur mit einer besonderen bischöflichen Beauftragung.

© dpa-infocom, dpa:221013-99-117360/2