Ziel sei es, dass Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff, sogenannte Elektrolyseure, bis 130 Megawatt Leistung immissionsschutzrechtlich in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden, für kleine Anlagen unter fünf Megawatt sollte die Genehmigung ganz entfallen. Das soll den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft beschleunigen. Aus erneuerbaren Energien hergestellter Wasserstoff gilt wichtiger Energieträger, um die Klimaziele zu erreichen.
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