Bereits im November hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen abzubauen. »Niemand soll allein deshalb zum Steuerberater müssen, weil er mit einer Photovoltaik-Anlage einen Beitrag zur Energiewende leistet«, heißt es in der Mitteilung der fünf Bundesländer. Es sei erfreulich, dass sich nun auch die Bundesregierung des Themas angenommen habe.
Bei der Ertragsteuer greife der Bund den Appell der Länderkammer auf, den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen gesetzlich steuerfrei zu stellen. Profitieren sollen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt eine Vereinfachungsregel. Aus Sicht der Länder war dies deutlich zu wenig angesichts der Leistung moderner Anlagen. Hinzu kommen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer.
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