Holetschek hatte sich zuvor in Brüssel für einen Einspruch der EU-Kommission gegen die Ampel-Pläne ausgesprochen. Die geplante Cannabis-Legalisierung sei nicht nur gesundheitsgefährdend, sondern verstoße auch gegen Europarecht. Das 1990 verabschiedete Schengener Durchführungsübereinkommen und der EU-Rahmenbeschluss von 2004 zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels würden auch Deutschland dazu verpflichten, die Herstellung, den Verkauf und die Abgabe von Suchtstoffen wie Cannabis unter Strafe zu stellen. Ein grünes Licht aus Brüssel für das Projekt wäre aus seiner Sicht ein fatales Signal für die Prävention sowie den Kinder- und Jugendschutz.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Ende Oktober ein Eckpunktepapier für die Pläne einer Cannabis-Legalisierung vorgestellt und angekündigt, zunächst von der EU-Kommission prüfen zu lassen, ob die Pläne mit Europarecht vereinbar seien.
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