In ihrer Antwort verteidigte Justizministerin Marion Gentges (CDU) die Verwaltungspraxis. Demnach klärten die Standesämter in Beratungsgesprächen, ob die Frauen ihre Ehe im Iran anerkennen lassen und die Eheeinwilligung vorlegen möchten. Gezwungen werde jedoch niemand, da dies gegen deutsche Grundrechte verstoße. Darauf weise auch das Stuttgarter Oberlandesgericht hin.
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Julia Goll betonte: »Ich hoffe sehr, dass die Ministerin Recht hat, wenn sie antwortet, dass diese Hinweise landesweit und ausnahmslos zur Anwendung gelangen.«
Hinweisliste für Befreiungsverfahren des OLG Stuttgart
Antrag der FDP-Fraktion vom 01.12.2022
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