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Kretschmann zweifelt am Zeitplan für Heizungsgesetz

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat deutliche Zweifel am Zeitplan für die Heizungspläne der Bundesregierung geäußert. Der Grünen-Politiker wurde am Dienstag in Stuttgart gefragt, ob aus seiner Sicht der Januar 2024 der richtige Zeitpunkt für das Inkrafttreten das von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geplanten Gesetzes ist. »Ich würde dem Minister und seinem Haus empfehlen, das noch mal genau zu klären, ob es in dieser Zeit auch wirklich umsetzbar ist«, sagte Kretschmann. »Das muss man noch mal sorgfältig prüfen, denn man kann von niemandem etwas verlangen, was er nicht kann.«

Winfried Kretschmann
Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat
Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
Foto: Marijan Murat

Als »große Problemzone« in dem Gesetz nannte der Regierungschef die kommunale Wärmeplanung, die damit kompatibel sein müsse. »Das ist vielleicht ein Grund, den Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes noch mal zu überprüfen, damit zumindest die großen Städte solche Wärmeplanungen unverzüglich machen können«, sagte Kretschmann. »Damit nicht etwas in Gang gesetzt wird, dass sich später als nicht gut oder schwer praktikabel erweist.«

Vorgesehen ist, dass vom kommenden Jahr an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden soll. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter laufen, kaputte repariert werden. Das Gesetz gilt als wichtiger Baustein des Vorhabens, Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen.

Wegen grundsätzlicher Bedenken der FDP wird der Gesetzentwurf in dieser Woche nicht in erster Lesung vom Bundestag beraten. Die Grünen im Bundestag rechnen trotz der jüngsten Verzögerungen damit, dass der Bundestag das Heizungsgesetz - wie ursprünglich vorgesehen - noch vor der Sommerpause verabschiedet. Die parlamentarische Sommerpause beginnt am 7. Juli.

© dpa-infocom, dpa:230523-99-795774/3