STUTTGART. Es sei der Landesregierung ein Anliegen, den betroffenen Frauen weiterhin eine Bleibeperspektive zu bieten, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. »Wir sind jetzt mit dem Innenministerium im Gespräch, wie wir für diese wenigen Einzelfälle eine Lösung finden.«
Einige wenige Frauen und Kinder hätten in Folge schlechter oder falscher Beratung einen Asylantrag gestellt, um Familienmitglieder nachzuholen. »Davon hatte das Staatsministerium ausdrücklich abgeraten«, sagte Kretschmann. Asylanträge von jesidischen Flüchtlingen würden nur noch in Einzelfällen anerkannt.
Weil sie ihren Schutzstatus mit dem Asylantrag verlieren, droht den Betroffenen eine Abschiebung, obwohl sie mit dem Sonderkontingent der Landesregierung eingereist sind. Es dürfe aber nicht sein, dass der Aufenthaltsstatus dieser Frauen und Kinder durch einen Asylantrag gefährdet sei, sagte Kretschmann.
Baden-Württemberg hatte zwischen 2015 und Anfang 2016 insgesamt 1000 Menschen - vorwiegend jesidische IS-Opfer und ihre Kinder - aufgenommen. Wenn sich die Jesidinnen an bestimmte Auflagen halten, können sie dauerhaft in Deutschland bleiben und letztlich auch deutsche Staatsbürger werden. (dpa)