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Kretschmann sieht »Grund zur Hoffnung« in Pandemie

Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann hält die schrittweise Aufhebung der Corona-Maßnahmen für verantwortbar, mahnt aber weiterhin zur Vorsicht. Bund und Länder seien sich am Mittwoch in ihrer Konferenz einig gewesen: »Es ist Zeit, weiter kontrolliert zu lockern«, sagte der Grünen-Politiker in Stuttgart. »Noch haben wir die Pandemie nicht hinter uns gelassen, aber wir haben allen Grund zur Hoffnung und zur Zuversicht.« Er appellierte jedoch an die Menschen im Südwesten, weiter vorsichtig zu bleiben und sich - wenn noch nicht geschehen - impfen zu lassen. »Dann haben wir gute Chancen auf ein Ende der Pandemie und dann werden wir unsere Freiheit ganz zurückgewinnen.«

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg
Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod
Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
Foto: Bernd Weißbrod

Bund und Länder hatten am Mittwoch einen Drei-Stufen-Plan für Öffnungen beschlossen: In dem Papier heißt es: »In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt.« Zunächst sollen die Regeln für private Treffen gelockert werden. In einem weiteren Schritt sollen die Zugangsregeln zur Gastronomie und Veranstaltungen weiter geöffnet werden.

Kretschmann dringt aber darauf, dass die Länder auch nach dem 20. März im Notfall noch tiefgreifende Corona-Maßnahmen verfügen können. Er ließ in das Beschlusspapier eine entsprechende Protokollerklärung einfügen. Damit die Länder ihre Möglichkeiten behalten, müsste die Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Bundestag einen neuen Beschluss zum Infektionsschutzgesetz herbeiführen. »Denn meiner Ansicht ist es nicht sinnvoll, jetzt mutig Lockerungen zu begehen und gleichzeitig den Instrumentenkasten zu vermindern«, sagte Kretschmann.

© dpa-infocom, dpa:220216-99-159996/2