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Kreditwirtschaft strebt Gesetzesänderung an

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kontogebühren sorgt für Ärger. Kundenbeschwerden und Klagen von Verbraucherschützern sind die Folge. Nun reagiert die Kreditwirtschaft.

Roman Glaser
Roman Glaser, Vorsitzender des Vorstands des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband. Foto: Bernd Weißbrod
Roman Glaser, Vorsitzender des Vorstands des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband.
Foto: Bernd Weißbrod

Im Dauerstreit um Kontogebühren pochen Kreditinstitute in Deutschland nun auf Rechtssicherheit. Ziel sei eine Gesetzesänderung, sagte der Chef des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes, Roman Glaser, am Montag in Stuttgart. Die Deutsche Kreditwirtschaft - also nicht nur die zum genossenschaftlichen Bereich gehörenden Volks- und Raiffeisenbanken - habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das als Grundlage dienen könnte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Geldhäuser müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.

Eine Sprecherin des Bundesverbands deutscher Banken bestätigte auf Anfrage, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Die Deutsche Kreditwirtschaft setze sich dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen »für Änderungen von auf Dauer angelegten Verträgen künftig praxisgerechter gestaltet werden«. Das BGH-Urteil löse unter anderem übermäßige Bürokratie aus.

Das Urteil sorgt seit längerem für erheblichen Ärger. Allein bei der Finanzaufsicht Bafin gingen von Januar bis Ende März rund 750 Beschwerden von Bankkunden ein.

»Das eine Urteil fällt zugunsten eines Kunden aus, das andere fällt zugunsten der Bank aus«, sagte der Stuttgarter Verbandschef Glaser mit Blick auf Rechtsstreitigkeiten. »Das hilft uns alles nichts.« Die Unsicherheit müsse durch eine Gesetzesänderung beendet werden.

Genossenschaftlich organisierte Geldhäuser im Südwesten sind mit Klagen konfrontiert, die von Verbraucherschützern angestoßen wurden. In einem Fall, der in zweiter Instanz neu verhandelt werden muss, geht es beispielsweise um die Frage, ob eine Bank gegenüber einem Kunden darauf dringen darf, den Anspruch auf Rückforderung von Kontogebühren zu beziffern.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu Klagen wegen Umsetzung Gebührenurteil

Aufsichtsmitteilung Bafin 26.10.2021

BGH-Urteil vom 27. April 2021

© dpa-infocom, dpa:220502-99-128736/3