Corona-Sünder, die nach der Debatte in Bayern auf Rückzahlungen von Bußgeldern oder gar auf eine Amnestie hoffen, dürften vergebens warten. Dafür gibt es aus Sicht des Städtetags und der Kommunen hierzulande keinen Grund. Denn in Baden-Württemberg wurden - im Gegensatz zu Bayern - keine Corona-Regelungen für unwirksam erklärt.
In Bayern läuft seit einiger Zeit eine Debatte über die Rückzahlung von unberechtigt verhängten Corona-Bußgeldern. Der Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im November geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren. Die damalige Ausgangsbeschränkung - also das Verbot, die eigene Wohnung ohne einen triftigen Grund zu verlassen - sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, hieß es.
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