Die Kommunen fordern: »Kurzfristig brauchen wir Klarheit über die Kostenübernahme ab dem 1. Juni 2022 durch das Land, wenn der Systemwechsel zu den Leistungen nach Sozialgesetzbuch vollzogen werden soll.« Hintergrund ist, dass die ersten ukrainischen Flüchtlinge dann Hartz-IV-Leistungen erhalten. »Eine Schlechterstellung der kommunalen Ebene bei den Erstattungsregelungen muss verhindert werden«, forderten Alexis von Komorowski vom Landkreistag, Gudrun Heute-Bluhm für den Städtetag und Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags. Zudem müssten die Kommunen weitere hohe Investitionskosten für Integration, Wohnraum, Schule und Kita tragen. »Auch hier muss das Land in Vorleistung gehen, solange der Bund sich nicht abschließend festlegt.«
Bund und Länder hatten sich im April auf eine Verteilung der Kosten für die Versorgung der Kriegsflüchtlinge geeinigt. Der Bund sagte zu, die Kommunen bei den Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge im laufenden Jahr mit 500 Millionen Euro zu unterstützen, die Länder sollen für bereits entstandene Kosten vom Bund ebenfalls 500 Millionen Euro bekommen. An Kosten für die Integration in Kita oder Schule will sich der Bund mit einem Betrag von einer Milliarde Euro beteiligen.
Bayaz hatte damals kritisiert, das sei zu wenig. Am Donnerstag forderte der Grüne, angesichts der mit Risiken behafteten Steuerentwicklung müss es eine zügige Vereinbarung mit dem Bund über die Flüchtlingskosten geben, »nicht erst im Herbst«.
© dpa-infocom, dpa:220513-99-271931/2