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Kommunen: Finanzieller Aufschlag bei Flüchtlingskosten

Land und Kommunen verhandeln an diesem Montagabend erneut über die Verteilung der Kosten für die etwa 130.000 ukrainischen Flüchtlinge im Südwesten. Die Gemeinsame Finanzkommission mit Vertretern der grün-schwarzen Landesregierung und von Städte-, Gemeinde- und Landkreistag trifft sich an diesem Montagabend (19.00) im Finanzministerium in Stuttgart. Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Alexis von Komorowski, sagte der Deutschen Presse-Agentur vor der Sitzung, man erwarte vom Land »die Erstattung der fluchtbedingten Nettomehraufwendungen, die ihnen in Bezug auf die Ukraine-Geflüchteten und bei den Wohnkosten der übrigen anerkannten Schutzsuchenden entstehen«.

Hintergrund ist, dass die ukrainischen Geflüchteten seit dem 1. Juni Hartz-IV-Leistungen erhalten und nicht mehr als Asylbewerber eingestuft werden. Durch diesen Systemwechsel entsteht bei den Kommunen ein weiterer Finanzbedarf. Es geht hier dem Vernehmen nach um einen hohen dreistelligen Millionenbetrag. Das Land ist unter Druck, weil der Bund deutlich weniger Geld zur Verfügung stellt als von den Ländern gefordert. Baden-Württemberg erhält aus Berlin im kommenden Jahr zusätzlich 197 Millionen Euro, die Kosten werden aber auf ein Vielfaches geschätzt.

In den Gesprächen wird es voraussichtlich auch um die Bewältigung der Energie- und Inflationskrise gehen. Land und Kommunen müssen gemeinsam das dritte Entlastungspaket der Ampel-Bundesregierung mitfinanzieren. Das Land muss 3,1 Milliarden Euro und Städte und Gemeinden 1,7 Milliarden Euro aufwenden. Bei den Kommunen heißt es zudem, die hohe Inflation verursache hohe Zusatzkosten bei der Unterhaltung und beim Neubau von Gebäuden.

© dpa-infocom, dpa:221114-99-514222/2