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Kliniken: Gesundheitspersonal bei Novavax-Abgabe vorziehen

Die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen könnte die schwierige Personalsituation an den Kliniken noch verschärfen. Sie fordern deshalb eine allgemeine Impfpflicht. Die Hoffnung ist groß, dass ein neuer Impfstoff den Weg dazu ebnet.

Impfung
Ein medizinischer Mitarbeiter bereitet eine Dosis mit dem Corona-Impfstoff von Novavax vor. Foto: Alastair Grant/AP/dpa/Archivbild
Ein medizinischer Mitarbeiter bereitet eine Dosis mit dem Corona-Impfstoff von Novavax vor. Foto: Alastair Grant/AP/dpa/Archivbild

STUTTGART. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) dringt darauf, den neuen Corona- Impfstoff Novavax zuerst an das Personal von Kliniken und Pflegeheimen zu verteilen. »Mit dieser neuen Technologie könnten etliche Impfskeptiker für eine Immunisierung gewonnen werden,« sagte BWKG-Hauptgeschäftsführer Matthias Einwag der Deutschen Presse-Agentur.

Er schätze, dass man drei Viertel der zehn Prozent Ungeimpften im Gesundheitswesen mit dem Impfstoff dazu bewegen könne, sich immunisieren zu lassen. Das für die Beschaffung zuständige Sozialministerium müsse die neue Vakzine ab 21. Februar mit Vorrang an Kliniken und Pflegeeinrichtungen verteilen.

Das Ressort von Minister Manne Lucha (Grüne) teilt die Auffassung der BWKG und hat nach eigenen Angaben die Kommunen angewiesen, Menschen aus dem Gesundheitswesen mit Impfpflicht bevorzugt zu versorgen. Aus dem Gesamtkontingent des Bundes erwartet das Ministerium zunächst rund 500.000 Dosen Novavax über mehrere Wochen. Der Impfstoff wird voraussichtlich gemäß der Bevölkerungszahl an die Stadt- und Landkreise abgegeben. Diese sollen die Verteilung steuern und dabei andere Leistungserbringer, wie die niedergelassenen Ärzte oder Krankenhäuser bedarfsgerecht berücksichtigen.

Das Mittel von Novavax wurde als fünfter Corona-Impfstoff in der EU zugelassen. Es handelt sich um einen Proteinimpfstoff - er basiert also auf einer anderen Technologie als die bisher verfügbaren Corona-Präparate.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht ist nach Beobachtung Einwags in der Krankenhauslandschaft Gesprächsthema Nummer eins. Sie sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.

Die Kliniken befürchten laut Einwag infolgedessen eine Abwanderung von Personal in andere Branchen. Das gelte besonders für IT-Fachleute, Elektriker und Verwaltungsangestellte. »Das würde die Krankenhäuser unter erheblichen Stress setzen«, erläuterte Einwag. Werde die einrichtungsbezogene in eine allgemeine Impfpflicht eingebettet, könne ein solcher Aderlass vermieden werden.

»Die Bundespolitik hat uns ergänzend zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine allgemeine Impfpflicht versprochen, was wir immer gefordert haben.« Wenn die Politik jetzt nicht die Kraft dazu aufbringe, werde das zu zusätzlichen Personalausfällen in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern führen. Außerdem könne eine generelle obligatorische Impfung das Argument einer Diskriminierung der Gesundheitsberufe entkräften. »Es ist schon schwierig zu erklären, warum Personal geimpft sein muss, aber Besucher sowie Patienten und Bewohner in Kliniken beziehungsweise Pflegeeinrichtungen nicht«, sagte Einwag.

Der BWKG-Vertreter forderte die Landesregierung überdies auf, den Gesundheitsämtern bei der Durchsetzung der Impfpflicht eine Orientierung zur Ermessensentscheidung an die Hand zu geben, damit von Main bis Bodensee ähnlich mit Ungeimpften umgegangen wird. Es gehe etwa um Spezial-Fälle, wenn die erste Impfung nur kurz vor dem Stichtag 14. März erfolgte. Auch die Versorgungssituation vor Ort müsse in die Entscheidungen einbezogen werden: »Nicht immer muss gleich ein Betretungsverbot für Ungeimpfte ausgesprochen werden - man kann auch zunächst mit Geldbußen arbeiten.«

Die Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen gemäß der Neuregelung die Informationen über den Impfstatus ihres Personals an ihr lokales Gesundheitsamt weiterleiten. Die Behörde sieht sich dann jeden Einzelfall an. »Es muss auch unterschiedlich darauf reagiert werden können, wenn ein Krankenhaus unter dramatischen Engpässen leidet oder in einem Haus einer von 1000 Beschäftigten ungeimpft ist.« (dpa)

BWKG