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Klage gegen Ergebnis der Mannheimer OB-Wahl eingereicht

Knapp zwei Monate nach der Oberbürgermeisterwahl in Mannheim ist gegen das Ergebnis Klage eingereicht worden. Eine Klage und ein Eilantrag seien Ende dieser Woche beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingegangen, teilte ein Sprecher des Gerichts am Samstag mit. Zuerst hatte der »Mannheimer Morgen« darüber berichtet. Wer die Klage eingereicht hatte, konnte der Sprecher zunächst nicht sagen.

Oberbürgermeisterwahl Mannheim
Christian Specht (l, CDU) gibt dem Herausforderer Thorsten Riehle (SPD) die Hand. Foto: Uwe Anspach/DPA
Christian Specht (l, CDU) gibt dem Herausforderer Thorsten Riehle (SPD) die Hand.
Foto: Uwe Anspach/DPA

Der zweite Wahlgang um das OB-Amt in der zweitgrößten Stadt Baden-Württembergs war am 9. Juli denkbar knapp ausgegangen. Der CDU-Kandidat Christian Specht hatte die Wahl laut amtlichem Endergebnis mit nur 859 Stimmen Vorsprung auf seinen Gegenkandidaten Thorsten Riehle von der SPD gewonnen. 49,9 Prozent der abgegebenen Stimmen entfielen auf Specht, Riehle erhielt 48,7 Prozent. Spechts Sieg war ein Paukenschlag gewesen, weil die SPD nach mehr als 50 Jahren die Macht an der Mannheimer Rathausspitze abgeben musste. Der bisherige Amtsinhaber Peter Kurz (SPD) war nicht mehr angetreten.

Gegen das Wahlergebnis waren Anfang August drei Einsprüche beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht worden. Die Behörde hatte diese zurückgewiesen. Weil dagegen aber geklagt werden konnte, war Specht vom Mannheimer Gemeinderat Anfang August nur zum sogenannten bestellten Oberbürgermeister gewählt worden. Als solcher ist er laut Stadtverwaltung Leiter der Gemeindeverwaltung, Vorsitzender des Gemeinderates und vertritt die Gemeinde. Er habe allerdings kein Stimmrecht.

© dpa-infocom, dpa:230902-99-49734/2