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Kinderpornografieprozess: Gericht sperrt Öffentlichkeit aus

Pforzheim/Karlsruhe (dpa/lsw) - Im Pforzheimer Prozess gegen einen 44-Jährigen wegen Verbreitung von Kinderpornografie ist am Montag für die Plädoyers die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Damit darf auch das darin geforderte Strafmaß nicht mitgeteilt werden, wie eine Gerichtssprecherin weiter sagte. Dies wird sich zwischen vier Jahren und vier Jahren und vier Monaten bewegen - darüber hatte es im Verlauf des Prozesses eine Verständigung gegeben. Der Mann aus dem Raum Pforzheim hatte die Vorwürfe eingeräumt. (Aktenzeichen 16 KLs 629 Js 29141/19).

Ihm wird zur Last gelegt, im Darknet - einem geschützten Bereich des Internet - eine einschlägige Plattform betrieben zu haben. Er und weitere 32 Mitglieder tauschten über das in sich abgeschlossene und hochkonspirative Forum Bilder und Videodateien von Sexualverbrechen an Kindern und Jugendlichen aus. Der Prozess findet vor der Pforzheimer Außenstelle des Landgerichts Karlsruhe statt. Das Urteil wird am kommenden Montag erwartet.

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 30. Oktober 2019 zur Anklage