Die zur Tatzeit 43 Jahre alte Deutsche hat nach Gerichtsangaben eine Persönlichkeitsstörung infolge einer Hirnschädigung. Im Herbst 2018 sei die Frau bei der Familie ausgezogen, die Kinder hätten sich abwechselnd bei der Angeklagten und dem Vater aufgehalten.
Krankheitsbedingt habe sich bei der Angeklagten die irrationale und unkorrigierbare Überzeugung gebildet, ihre Kinder seien wegen angeblicher psychischer und körperlicher Misshandlungen durch den Vater existenziell gefährdet, teilte das Gericht mit. Aufgrund ihrer Erkrankung soll sie zu dem Entschluss gekommen sein, der einzige Ausweg sei die Tötung ihrer Kinder und ihre eigene Tötung.
Womöglich sei die Frau zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig gewesen, heißt es in der Mitteilung. In dem Prozess geht es aber zunächst nicht um die Unterbringung der Angeklagten in einer Psychiatrie. Verhandelt wird vor der ersten Strafkammer.
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