Zugleich stellte die Behörde klar, dass die ursprüngliche Allgemeinverfügung mit dieser Teiländerung nicht aufgehoben sei. »Sie gilt bis zum Jahr 2025 weiter - jeweils im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August«, bekräftigte die Behörde, bei der einige Katzenbesitzer Widerspruch eingelegt hatten. Gegen einen Halter war ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt worden. Dessen Tier war dem Amt zufolge nahe am Brutgebiet der Vögel im Süden der Stadt jagend beobachtet worden.
Ausnahmen gibt es nur für Katzen, wenn sie an die kurze Leine genommen werden oder sich nachweisbar nicht in Bereichen bewegen, wo sie zur Gefahr für die Tiere werden können. Die Maßnahme hatte bundesweit Aufsehen erregt und viel Kritik ausgelöst.
Infos über die Verfügung des Landratsamtes
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