Katzen dürfen seit Mitte Mai und in den nächsten drei Jahren von April bis eigentlich Ende August nicht durch das Brutgebiet der seltenen Haubenlerchen im Süden der Stadt Walldorf streifen - es sei denn, sie werden an die kurze Leine genommen oder bewegen sich nachweisbar nicht in Bereichen, wo sie zur Gefahr für die Tiere werden können. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausnahmegenehmigungen können beantragt werden und sind mit Auflagen verbunden. Die Maßnahme hatte bundesweit Aufsehen erregt und viel Kritik ausgelöst.
Mitteilung und Infos zur Ausgangssperre
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