Logo
Aktuell Gastro

Kampf um Teehaus-Gastronomie in Stuttgart

Beschwerden eines Nachbarn wegen Lärmbelästigung machen eine rechtliche Lücke offenbar

Das Teehaus im Weißenburgpark ist ein Juwel unter den Sehenswürdigkeiten in Stuttgart.  FOTO: LG/RETTIG
Das Teehaus im Weißenburgpark ist ein Juwel unter den Sehenswürdigkeiten in Stuttgart. FOTO: LG/RETTIG
Das Teehaus im Weißenburgpark ist ein Juwel unter den Sehenswürdigkeiten in Stuttgart. FOTO: LG/RETTIG

STUTTGART. Die Hängepartie um die gefährdete Gastronomie am Teehaus ist immer noch nicht beendet. Nach mehreren Gesprächen auf höchster Ebene im Rathaus um den Fortbestand des Lokals zeichnet sich nun aber ein Weg zur Absicherung einer der beliebtesten Stuttgarter Freiluftadressen ab. Der Betreiber, der Förderverein Alt-Stuttgart als Pächter der städtischen Liegenschaft, wird einen Bauantrag zur baurechtlichen Absicherung der Gastronomie stellen. Die ist offenbar versäumt worden, als das Teehaus im Weißenburgpark, das die Stadt zusammen mit dem Park und dem Marmorsaal 1956 gekauft hatte, 1961 zur Bundesgartenschau saniert und als »Südmilch-Pavillon« eingerichtet wurde.

In Zugzwang gebracht hatte alle Beteiligten der Konflikt mit einem Nachbarn, über den wir bereits im April berichtet haben. Dass er den Wirt schon seit Jahren mit Beschwerden über die Lärmbelästigung überziehe und laut Tadija Zelenika ganz unverhohlen das Aus für die Gastronomie fordere. Mit welchem Recht, hat sich dabei nicht nur der Wirt gefragt, da es diese Freiluftgastronomie schon sehr viel länger gibt als den Nachbarn, der sein Haus oberhalb des Teehauses erst 2016 bezog. Vom gastlichen Betrieb in seiner Nähe konnte er also nicht überrascht sein.

Auf die Frage an die Stadt, warum hier einem einzelnen Anwohner nicht Einhalt geboten werde, kam die Antwort aus dem Rathaus, dass man jede Beschwerde ernst nehme und prüfe, ob maßgebliche Interessen verletzt würden. Das wolle man mit einem Lärmgutachten klären, um über die Messwerte die Belastung verlässlich einschätzen zu können: »Die Ergebnisse bilden dann die Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen«, schrieb der Rathaus-Pressesprecher Sven Matis.

Allgemeines Stillschweigen

Weitere Recherchen stießen auf wenig Transparenz. Beim Nachbarn, der sich nicht äußern und seinen Namen nicht in der Zeitung lesen mochte, bei der Stadt, beim Förderverein Pro Alt-Stuttgart, bei den Anwälten und letztlich auch beim Wirt, Unterpächter des Fördervereins: Das schwebende Verfahren erfordere Stillschweigen. Weil niemand von dem rechtlichen Versäumnis reden wollte? Weil die Lücke zum Druckmittel geworden war?

Nun lichtet sich der Nebel, nachdem die Verwaltungsspitze im Rathaus mit OB Frank Nopper, Ordnungsbürgermeister Clemens Maier und Baubürgermeister Peter Pätzold die Parteien zu einem Gespräch ins Rathaus geladen hatte.

Lärm-Gutachten ist erstellt

»Ziel war es, eine tragfähige Lösung für den weiteren Betrieb des Teehauses im Weißenburgpark zu finden, mit dem alle Beteiligten leben können«, heißt es in der Mitteilung. Und weiter: »Da sich jedoch beide Parteien nicht auf eine gemeinsame Lösung verständigen konnten, wird nun in einem baulichen Verfahren geklärt, was rechtlich zulässig ist und was nicht. Den Bauantrag wird die Betreiberseite stellen.« Man hätte gern Aussagen und Begründungen etwas genauer erfahren, aber das müsse in diesem Zimmer bleiben, wurden die Beteiligten wieder auf Stillschweigen verpflichtet.

Und was ist mit dem Lärm-Gutachten, das mittlerweile erstellt ist? Was hat es ergeben? Die Erkenntnisse daraus, so Pressesprecher Harald Knitter, seien nicht losgelöst zu betrachten. »Relevanz erhalten sie, wenn sie in ein baurechtliches Prüfverfahren einfließen.« Man gehe nach dem Gespräch im Rathaus davon aus, dass die Betreiberseite des Teehauses, sprich der Förderverein Alt-Stuttgart, einen Bauantrag einreichen wird.

Das Lärmgutachten spiele bei Prüfung und Bewertung eine Rolle. »Vorerst bleibt aus der Sicht der Stadtverwaltung alles wie bisher«, heißt es ausdrücklich. Was darauf schließen lässt, dass die Unterhaltungen der Teehaus-Gäste selbst bei bester Stimmung offenbar in zumutbarem Dezibel-Rahmen bleiben.

Laue Sommernacht bis 22 Uhr

Nur der Versicherung, dass vorerst alles beim Alten bliebe, muss Zelenika widersprechen und deutet auf eine frisch beschriftete Tafel: »Liebe Gäste«, steht da und weiter: »Aufgrund städtischer Auflagen müssen wir den Außenbereich um 22 Uhr schließen.« Was für April und Mai zur Befriedung des Nachbarn nur probeweise versucht wurde, ist jetzt festgeschrieben. Die Zeiten, in denen hier laue Sommernächte bis 23 Uhr verbracht werden konnten, scheinen vorbei zu sein. Für immer? Die Geschichte der Gastronomie im Teehaus ist noch nicht zu Ende. (GEA)