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Kabinett gibt grünes Licht für AKW-Weiterbetrieb

Zwei Tage nach der Ansage von Kanzler Olaf Scholz (SPD) im Atomstreit handelt das Kabinett. Die Minister billigen einen Gesetzentwurf zum Weiterbetrieb dreier Atomkraftwerke. Nun ist der Bundestag am Zug.

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Wasserdampf steigt aus dem Kühlturm eines Atomkraftwerks. Foto: Armin Weigel
Wasserdampf steigt aus dem Kühlturm eines Atomkraftwerks.
Foto: Armin Weigel

Das Bundeskabinett hat den Weiterbetrieb der verbliebenen drei Atomkraftwerke bis zum 15. April auf den Weg gebracht. Die Minister billigten damit am Mittwoch in Berlin die dafür nötige Änderung des Atomgesetzes in »maximal vier Minuten«, wie Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Anschluss sagte. Umweltministerin Steffi Lemke (auch Grüne) sagte: »Es gab keine Diskussion über den Gesetzentwurf.«

Nun ist der Bundestag am Zug, der in der zweiten Novemberwoche zustimmen könnte. Der Bundesrat könnte sich Ende November oder noch etwas früher in einer Sondersitzung mit den Plänen befassen.

Insbesondere Grüne und FDP hatten sich in tagelangen Streit über den weiteren Umgang mit den deutschen Atomkraftwerken verhakt, bis Kanzler Olaf Scholz am Montag ein Machtwort sprach. Der SPD-Politiker nutzte seine Richtlinienkompetenz und wies die zuständigen Minister an, Gesetzesvorschläge zu machen, damit die Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland über das Jahresende hinaus bis zum 15. April 2023 weiterlaufen können. Eigentlich hätten die drei AKW am 31. Dezember dieses Jahres vom Netz gehen sollen.

Regierungssprecher Steffen Hebestreit stellte am Mittwoch nochmals klar, dass es beim 15. April bleiben werde. Er verwies in der Bundespressekonferenz auf eine entsprechende Äußerung von Scholz vom Vortag. Dieser eindeutig formulierte Satz stehe und er stehe für sich, sagte Hebestreit. »Und er ist auch der Satz, hinter den sich alle versammeln werden in der Bundesregierung.« Scholz hatte am Dienstag in einer Pressekonferenz gesagt: »Am 15. April ist mit den Atomkraftwerken in Deutschland Schluss.«

Der Gesetzentwurf ermögliche, dass die Kraftwerke bis Mitte April »noch einen gewissen Beitrag für die Stabilität der Stromversorgung in Deutschland« leisten könnten, sagte Lemke. »Danach endet diese Erlaubnis endgültig.« Die Erlaubnis für den Weiterbetrieb gelte auch nur für die noch in den Anlagen befindlichen Brennelemente. »Auch das ist im Gesetzentwurf niedergelegt.«

Der Einsatz der Kraftwerke im Winter kommenden Jahres sei damit ausgeschlossen, betonte Habeck. »Ich gehe davon fest aus, dass die FDP vertragstreu ist und die Autorität des Bundeskanzlers nicht beschädigen wird«, sagte er zu möglichen Hoffnungen der Liberalen auf eine weiterreichende Nutzung der Atomkraft in Deutschland.

Durch den Zeitverzug der letzten Wochen und Monate sei die von ihm vorgeschlagene Einsatzreserve, die die weitere Nutzung der Atomkraftwerke erst nach einer Bedarfsprüfung vorsah, nicht mehr möglich gewesen, sagte Habeck. Deshalb sei nun der Streckbetrieb geplant, also der Weiterbetrieb über den Jahreswechsel hinaus.

Habeck betonte, für den Winter 2023/24 sei er »sehr zuversichtlich, dass wir eine andere Situation vorfinden werden«. Er verwies auf den Aufbau von schwimmenden Importterminals für Flüssiggas in norddeutschen Häfen. Im Winter nächsten Jahres werde man »einen Gutteil der weggefallen Leistung von Nord Stream 1« ersetzt haben, sagte er unter Verweis auf die auf Eis gelegte deutsch-russische Gaspipeline.

© dpa-infocom, dpa:221019-99-181358/7